Bauwerksprüfung

Grundsätzlich trägt der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrs­­si­­cher­­ungs­­pflicht die Verantwortung und das Haftungsrisiko für die ordnungsgemäße Instandhaltung sowie für die Stand- und Verkehrssicherheit seiner baulichen Anlage.

Für Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen existiert seit Jahren mit der DIN 1076 ein technisches Regelwerk mit Richtlinie, Vorschriften und Empfehlungen zur regelmäßigen Überprüfung von Standsicher-, Verkehrssicher- und Dauerhaftigkeit.

Entsprechende anwendungsorientierte Regelwerke für die Bauwerksprüfung von Bauwerken des Hochbaus sind erst in den letzten Jahren entstanden. Im Wesentlichen sind hier die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungs­be­rechtigten“ veröffentlicht durch die Bauminister­kon­ferenz vom September 2006 zu nennen. Gemäß dieser Richtlinie sind beispielsweise Tragwerke mit Spannweiten von mehr als 12 m regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen.

Ich biete Ihnen im Rahmen der Kooperation mit zuverlässigen Partnern aus dem Bereich Tragwerks­planung alle erforderlichen Leistungen an, um die Standsicherheit Ihrer baulichen Anlage umfassend zu prüfen und rechtssicher zu dokumentieren.

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